Luzerner Staatsanwaltschaft klagt Bordellbetreiber wegen Menschenhandels an
Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Strafe von 6,5 Jahren und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen für eine ehemalige Bordellbetreiberin. Die 54-jährige Frau wurde unter anderem des gewerblichen Menschenhandels und der Förderung der Prostitution angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklageschrift an das Strafgericht weitergeleitet.
Der Staatsanwalt beschuldigt die Frau, mehrere Sexarbeiter ohne gültige Dokumente von verschiedenen thailändischen Menschenhandelsringen entführt zu haben. Sie täte dies seit fast zwei Jahren und zwang 29 Frauen zur Prostitution.
Die Opfer kamen aus armen Verhältnissen
Die Opfer stammten aus ärmeren Verhältnissen in Thailand und nahmen die Jobs, so der Staatsanwalt, aus finanziellen Gründen an. Sie wären mit falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt worden und glaubten, durch die Annahme des Jobs ihre Familien zu Hause finanziell unterstützen zu können.
Als sie jedoch in der Schweiz ankamen, haben sie die Reise- und Vermittlungskosten übernehmen müssen und der 54-jährigen Frau 50% ihres Einkommens geben müssen. Ausserdem wären sie vom Bordellbetreiber überwacht worden und ihre Freiheit und Bewegungsfreiheit wäre eingeschränkt worden.
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Frau sich der Hilflosigkeit der Sexarbeiter sehr wohl bewusst wäre. Ihr wird vorgeworfen, diese Verletzlichkeit und diese Zwangslage rücksichtslos ausgenutzt zu haben, um ihre eigenen Profite zu maximieren.
Es ist noch unklar, wann der Prozess beginnt, die Frau gilt noch als unschuldig, bis ihre Schuld vor Gericht bewiesen ist.
Quelle: Sexclub Wien