Pflegebedürftige im Fokus: Widerstand gegen geplante Erhöhung der Eigenbeteiligung

Ein Vorstoß der Landessozialreferentinnen und -referenten zur Reform der Pflegefinanzierung hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Die Länder haben die Bundesregierung aufgefordert, die Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs von Pflegebedürftigen in die Finanzierung der Langzeitpflege zu prüfen. Diese Forderung wird jedoch von Seniorenvertretern scharf kritisiert.

Kritik von Seniorenverbänden

Der Pensionistenverband, der der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) nahe steht, bezeichnete den Vorschlag als „einfach entwürdigend“ für pflegebedürftige Menschen. Interimspräsident Helmut Bieler äußerte sich besorgt über die finanziellen Auswirkungen, die eine solche Maßnahme für die Betroffenen hätte. Derzeit müssten Pflegebedürftige in Heimen 80 Prozent ihrer Rente für die Unterbringung aufwenden, während sie lediglich 20 Prozent sowie den 13. und 14. Pensionsbezug als „Taschengeld“ behalten dürften. Bieler warnte davor, dass die Einbeziehung dieser Pensionsbeträge zu einem Verlust des finanziellen Spielraums für die Betroffenen führen würde.

Auch der Seniorenbund, vertreten durch Ingrid Korosec, äußerte in der „Kronen Zeitung“ (Sonntag-Ausgabe) klare Ablehnung gegen den Vorschlag. Sie betonte, dass anstelle weiterer finanzieller Belastungen für pflegebedürftige Menschen eine umfassende Reform der Pflege notwendig sei.

Forderung nach langfristiger Pflegefinanzierung

Die Landessozialreferenten hatten am Freitag bei einer Konferenz in Langenlois einstimmig einen Beschluss gefasst, der die Bundesregierung auffordert, die langfristige Absicherung des Pflegefonds über das Jahr 2028 hinaus zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Diskussion solle auch die Einbeziehung des 13. und 14. Pensionsbezugs als potenzieller Beitrag zur Finanzierung der Langzeitpflege erörtert werden. Peter Hacker, Wiener Sozialstadtrat von der SPÖ, betonte, dass es sich hierbei lediglich um eine „Anregung zur Diskussion“ handele und kein endgültiger Beschluss vorliege.

Er erklärte, dass er einer offenen Diskussion über Finanzierungsmöglichkeiten nicht im Voraus entgegenstehen wolle, um den demokratischen Prozess zu respektieren. Gleichzeitig stellte Hacker klar, dass er sich eine Einbeziehung der Pensionsbezüge zur Finanzierung der Langzeitpflege nicht vorstellen könne.

Unterstützung durch den Gemeindebund

Der Vorstoß erhielt jedoch auch Unterstützung, insbesondere vom Gemeindebund. Johannes Pressl, der Chef des Gemeindebundes, äußerte, dass das Thema zu ernst sei, um es an Partikularinteressen scheitern zu lassen. Er argumentierte, dass die Heime bereits eine gute Basisausstattung an Pflege- und Hygienemitteln bereitstellen würden, sodass privat nicht viel zusätzlich zu leisten sei. Pressl sah die Möglichkeit, 80 Prozent des 13. und 14. Pensionsbezugs heranzuziehen, als einen Diskussionsansatz, insbesondere nachdem der Pflegeregress abgeschafft worden sei, um Angehörige zu entlasten.

Insgesamt zeigt die Debatte um die Pflegefinanzierung die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen innerhalb des Themas, das für viele Betroffene von großer Bedeutung ist. Die kommenden Wochen könnten entscheidend für die künftige Ausgestaltung der Pflegefinanzierung in Österreich sein.

Quelle: https://orf.at/stories/3393118/

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